Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen, Angeboten und Aufträgen mit Unternehmern liegen die nachstehenden Verkaufs- und Liefervereinbarungen zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Ansonsten gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen.
- Angebote über Standardartikel sind stets unverbindlich, an speziell ausgearbeitete Angebote über Sonderartikel halten wir uns längstens 4 Wochen gebunden.
- Preise basieren auf der jeweils gültigen Preisliste, sofern keine Sondervereinbarungen schriftlich getroffen sind.
- Kleinauftrags-Bearbeitungszuschlag wird für Aufträge unter Euro 50,- je Lieferung Euro 10,- berechnet. Für Exportsendungen berechnen wir folgende Zuschläge: unter Euro 150,- = Bearbeitungsgebühr Euro 25,-; unter Euro 250,- = Bearbeitungsgebühr Euro 15,-.
- Aufträge zur sofortigen Lieferung werden nicht gesondert bestätigt, sofern die in der Bestellung vorgeschriebenen Konditionen bezüglich Preis, Lieferzeit und sonstigen Bedingungen korrekt sind. Bei Rahmen- oder Abrufaufträgen ohne vollständige Termineinteilung gelten die bestätigten Preise und sonstigen Konditionen längstens 12 Monate. Nach diesem Zeitraum sind angemessene Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen. Abrufaufträge berechtigen uns nur zur Materialdisposition. Termineinplanung und Fertigung erfolgt erst nach Erhalt der Liefereinteilung.
- Einkaufsbedingungen des Bestellers sind auch ohne unseren Widerspruch unwirksam, sofern wir diese nicht schriftlich anerkennen.
- Liefertermine die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat – soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des bestellten Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei den Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Erklärt der Verkäufer auf Verlangen des Kunden nicht, ob er zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will, so kann der Kunde zurücktreten.
- Verzug und Ausbleiben der Lieferung hat der Verkäufer solange nicht zu vertreten, als ihn, seinen Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten keinen Verschuldungsvorwurf trifft. Im Übrigen haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich der dem Besteller zustehende Schadensersatzanspruch – sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Kunden zusammenhängt – auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber auf 10% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig genutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Für durch Verschulden eines Vorlieferanten verzögert oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferung hat der Verkäufer nicht einzustehen. Das Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus – dies gilt auch für eventuell noch nicht abgeschlossene ältere Kaufverträge. Zu Teillieferungen ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
- Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wenn keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder Zwecks Versand den Betrieb des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn dieser den Transport selbst ausführt. Die Lieferung wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Verpackung und Versandart wählen wir, falls keine besonderen und von uns schriftlich bestätigten Vereinbarungen getroffen wurden, nach bestem Ermessen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen.
- Zahlungen: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Anderslautende Zahlungsmodalitäten bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Annahme von Wechseln oder Zahlung auf Scheck/Wechselbasis wird prinzipiell verweigert. Die Forderungen des Verkäufers werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Von Kaufleuten werden Mindestzinsen ab Fälligkeit gem. § 352, 353 HGB erhoben. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht aus demselben Vertrags-verhältnis resultieren. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. Gehört der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes, so kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen können. Mahnkosten, Kosten der Einzugsinstitute und daraus resultierende Gerichts- und Rechtshilfekosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Schuldners.
- Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln sofort und bei erfolgtem Versand innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Mängel, die bei dieser Untersuchung entdeckt werden können, sind innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des Käufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Nachfristsetzung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Fehlt dem gelieferten Gegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn die Zusicherung den Zweck verfolgt hat, ihn hiergegen abzusichern. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf 10% des anteiligen Rechnungswertes beschränkt.
- Schadensersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, sowie in den Fällen, in denen bei Vorliegen eines Produktfehlers nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen die Haftung zwingend vorgeschrieben ist. Bei Konstruktionen oder Fertigung nach zwingenden Vorgaben des Bestellers hat uns dieser von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Patentrechten oder dgl. freizustellen. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, sofern sich aus dem Produkthaftungsgesetz keine weitergehende Haftung aus dem Gesichtspunkt der Herstellerhaftung ergibt.
- Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle der Vermischung, Weiterverarbeitung oder Veräußerung der Ware tritt anstelle des Eigentumsanspruches der unserem Rechnungswert entsprechende Anteil an der hergestellten Ware bzw. dem erzielten Kaufpreis.
- Gerichtsstand ist für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten das für Öhringen zuständige Amts- bzw. Landgericht, wenn der Vertrag zum Handelsbetrieb des Kunden gehört.
- Anderslautende Bedingungen, insbesondere Nebenabreden, Zusagen von Vertretern sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.
- Preise: Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle früheren Preislisten ungültig.
Stand: August2024